Sport im Urlaub kann viel Spaß bereiten. Für verschiedene Sportarten wie zum Beispiel Ski- oder Fahrradfahren nehmen viele Begeisterte ihre Ausrüstung mit. Gerade, wenn die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn oder Bus stattfindet, gibt es dabei einiges zu beachten. Wir liefern einen Überblick.
Vorher informieren, was möglich ist
Ein wichtiger Punkt für Urlauber, die ihre Sportausrüstung in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen möchten, besteht darin, sich vorher zu informieren, was möglich ist und welche Vorbereitungen getroffen werden sollten. So wird vermieden, dass es zu Beginn der Reise zu Komplikationen kommt.
Mitnahme in der Bahn
Grundsätzlich ist es zum Beispiel bei einer Fahrt mit der Deutschen Bahn von Deutschland nach Österreich problemlos möglich, Skier oder ein Fahrrad mitzunehmen. Die Zahl der Fahrräder pro Person ist jedoch auf eines begrenzt. Zudem kann die Mitnahme es je nach Strecke erfordern, für das Fahrrad ebenfalls ein Ticket zu lösen. Des Weiteren sollte der Platz für das Fahrrad unbedingt vorher reserviert werden. So vermeidet der Urlauber die Situation, dass bereits alle Optionen für das Abstellen von anderen Fahrgästen belegt sind und eine Mitfahrt nicht möglich ist.
Falls eine Reise ohne Gepäckmitnahme gewünscht ist, um einen gewissen Aufwand zu vermeiden, gibt es als Alternative die Option, einen Kurier zu nutzen, der die Sportausrüstung unabhängig von der Anreise zum Urlaubsort transportiert. Je nach Destination und Anbieter ist dies zu durchaus günstigen Preisen möglich.
Mitnahme in anderen Verkehrsmitteln
Aber gelten die Mitnahmemöglichkeiten gleichermaßen für andere Verkehrsmittel? Womöglich werden am Urlaubsort Busse genutzt. Diesbezüglich sollten beim verantwortlichen Verkehrsbetrieb ebenfalls Informationen eingeholt werden, welche Sportausrüstung mitgeführt werden darf und wo die Limits sind. Je nach Ort können für den Transport von Skiausrüstung entsprechende Shuttles gebucht werden, die das Gepäck und den Urlauber von Bahnhof zum Hotel befördern. Um zu den Skipisten zu gelangen, gibt es entsprechend Ski-Busse, die auf den Transport spezialisiert sind.
Bei einem Fahrrad kann es je nach Ort gewisse Beschränkungen geben. Das zeigt sich unter anderem anhand der Betrachtung der diesbezüglich gültigen Regeln der Stadt Wien. Im Autobus und in Straßenbahnen ist die Mitnahme abgesehen von Klapprädern vollumfänglich verboten, in der U-Bahn mit zeitlichen Limits erlaubt. Falls der Urlauber also auf der Durchreise ist beziehungsweise vor oder nach dem Besuch der Ski- oder Bergregion einen Abstecher nach Wien machen möchte, sollten diese Umstände frühzeitig bei der Planung berücksichtigt werden.
Schutz vor Diebstahl und Schäden
Bei der Mitnahme der Sportausrüstung ist es zudem wichtig, darauf zu achten, dass Diebstahl und Schäden vermieden werden. Hierfür hat der Urlauber einerseits selbst die Möglichkeit, einige Maßnahmen zu ergreifen, wie unter anderem eine passende und sichere Unterbringung sowie ein wachsames Auge. Darüber hinaus gibt es weitere Optionen zur Absicherung.
So sollten Fahrräder im Zug mit Spanngurten, die der Urlauber selbst mitbringen muss, in dem dafür vorgesehenen Bereich gegen das Umfallen gesichert und somit vor Schäden geschützt werden. Da es empfohlen wird, das Fahrrad nicht abzuschließen, um verschiedene Komplikationen zu vermeiden, ist es zudem von großer Bedeutung, sofern möglich, stetig in der Nähe zu bleiben. Damit das Risiko eines Diebstahls vermindert wird.
Weitere Absicherungen
Bei der Skiausrüstung ist es wichtig, dass sie immer in der Nähe des Besitzers bleibt. Bei Bahnfahrten liefern hierfür die Ablagemöglichkeiten über dem Sitzplatz eine gute Option. Hier kann die Ausrüstung so abgelegt werden, dass sie nicht herunterfallen und so einen Schaden nehmen kann. Zudem ist der Diebstahl kaum möglich, wenn das Gepäck direkt über dem Fahrgast liegt – sofern er immer in der Nähe ist. Daher sollte es vermieden werden, lange fernzubleiben. Bei einem kurzen Besuch der Toilette oder des Bordrestaurants empfiehlt es sich darüber hinaus, einen vertrauenswürdigen Fahrgast zu bitten, ein Auge auf die Ausrüstung zu haben.
Über die eigenen Maßnahmen hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, die Sportausrüstung abzusichern. Dies gilt vor allem dann, wenn der Fall eines Diebstahls oder Schadens eintritt. Eine dieser Optionen besteht im Abschluss einer Hausratsversicherung. Diese übernimmt eventuelle Schäden und Verluste je nach Umstand und Anbieter in verschiedenen Situationen. Neben dem eigenen Zuhause kann dazu eine Reise gehören. So ist die Sportausrüstung je nach Anbieter bis zu einer gewissen Grenze als Reisegepäck gegen Diebstahl mitversichert.
Was tun bei Verlust oder Diebstahl?
Trotz aller Vorsicht kann es passieren, dass die Sportausrüstung im Rahmen der Anreise zum Urlaubsort durch unglückliche Umstände verloren geht oder gestohlen wird. In diesen Fällen sollten Reisende einige Maßnahmen ergreifen, um die Chancen zu steigern, dass Gepäck wieder aufzufinden. Dazu gehören folgende:
Andere Fahrgäste als Ansprechpartner
Vor allem bei einem potenziellen Diebstahl der Sportausrüstung ist es sinnvoll, andere Fahrgäste anzusprechen, ob diese etwas beobachtet haben. Zudem kann das Bahnpersonal auf die Geschehnisse hingewiesen werden. So besteht die Möglichkeit, durch diese Angaben erste Hinweise auf dem Täter zu bekommen, die später bei den Ermittlungen eine Hilfe sind. In glücklichen Fällen können die Aussagen womöglich sogar dafür sorgen, dass ein Dieb, der noch in der Nähe ist, schnell gestellt wird. So erhält der Urlauber seine Sportausrüstung ohne langes Warten und großen Aufwand zurück.
Polizei und Versicherungen informieren
Darüber hinaus sollte im Fall eines Diebstahls unbedingt Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Wie hoch die Chancen sind, dass der Täter und somit auch die Sportausrüstung gefunden werden, hängt stark vom individuellen Fall ab. Durch das Verzichten auf eine Anzeige ist das Wiederfinden jedoch in den allermeisten Fällen nahezu ausgeschlossen oder zumindest sehr unwahrscheinlich. Schlussendlich muss die Versicherung informiert werden, damit der Schaden ausgeglichen werden kann.
Sich an das Reiseunternehmen oder Fundamt wenden
Sowohl beim Verdacht des Diebstahls als auch bei einem Verlust sollten das Reiseunternehmen beziehungsweise der Verkehrsanbieter informiert werden. Im ersteren Fall können womöglich auf diesem Weg ebenfalls hilfreiche Hinweise eingehen. Bei einem Verlust besteht je nach Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, dass die Sportausrüstung für eine gewisse Zeit aufbewahrt wird.
So kann sie im besten Falle den Weg zu ihrem Besitzer zurückfinden. Bei einem Verlust der Sportausrüstung durch Unachtsamkeit kann es zudem sinnvoll sein, sich mit dem Fundamt in Verbindung zu setzen. Über diesen Weg finden pro Jahr eine sechsstellige Zahl an Besitzern verlorene Gegenstände wieder.
Rücksicht auf andere Fahrgäste
Des Weiteren sollten Urlauber, die ihre Sportausrüstung mitführen, Rücksicht auf andere Fahrgäste nehmen. Hierbei spielen Umsicht und Kommunikation eine große und wichtige Rolle.
In einer U-Bahn, zum Beispiel, ist darauf zu achten, dass sich kein anderer Fahrgast durch die Abstellposition des Fahrrades oder der Skiausrüstung eingeengt fühlt. Darüber hinaus sollten die Mitfahrer nicht beim Ein- und Aussteigen behindert werden. Gleiches gilt natürlich für Bahnfahrten, entsprechende Reservierungen für das Fahrrad und Gepäck schränken die Risiken allerdings bereits im Vorhinein ein.
Auch, wenn andere Fahrgäste ebenfalls größeres Reisegepäck dabeihaben, sollte Rücksicht genommen werden. So ist es sinnvoll, zum Beispiel bei der Unterbringung des Fahrrades in der Bahn mit den Mitfahrern (sofern möglich) die Position so abzusprechen, dass für die Person, die zuerst aussteigt, keine Verzögerungen und Behinderungen entstehen. Gleiches gilt für die Ablage der Skiausrüstung.
Fazit
Für Urlauber, die ihre Sportausrüstung mitnehmen möchten, ist es unabdingbar, sich vorher umfassend über die Möglichkeiten zu informieren. So kann, falls nötig, eine Reservierung für das Gepäck vorgenommen werden. Zudem sollten verschiedene Maßnahmen getroffen werden, um die Ausrüstung vor Diebstahl und Schäden zu schützen. Schlussendlich spielt die Rücksicht auf andere Fahrgäste eine wichtige Rolle.
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