Der Sommer ist da – und mit dem Sonnenschein hält auch die Zweirad-Saison Einzug. Selbst wer normalerweise lieber mit Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, schwingt sich jetzt gerne auf den Drahtesel. Doch besonders in den Städten haben die Radfahrer nicht immer ein gutes Image: Weil sich einige Fahrer nicht an die Straßenverkehrsordnung halten, kommt es immer wieder zu Unfällen. Welche Regeln gelten für Zweiräder?
Sicherheit geht vor
Wien hat eine Vision: Langfristig sollen im Verkehr der Hauptstadt keine Menschen mehr zu Tode kommen; bereits jetzt gilt die Metropole als eine der verkehrssichersten Großstädte Europas. Doch die Radfahrer mögen hier bisher nicht so recht mitspielen. Seit Beginn der Erhebungen in der frühen 80er Jahren sind die Unfallzahlen der Radfahrer entgegen dem allgemeinen Trend in etwa konstant geblieben. Dabei haben Radler selbst den größten Einfluss auf die eigene Sicherheit: Dazu gehört beispielsweise das Tragen eines geeigneten Helms. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist der Fahrradhelm in Österreich ohnehin verpflichtend, doch auch Erwachsene sollten sich schützen – nicht nur der Vorbildfunktion wegen. Beim Kauf des Helms muss darauf geachtet werden, dass er der ÖNORM EN 1078 entspricht. Solche Helme finden sich beispielsweise hier. Zusätzliche Sicherheit schafft eine integrierte LED-Leuchte, wie sie in einigen Helmen untergebracht ist.
Verkehrsschilder gelten auch für Radfahrer
Weiterhin müssen Radfahrer die Fahrbahn nutzen, sofern keine gesonderten Radwege vorhanden sind. Zu geparkten Autos muss dabei ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, der einen Unfall bei plötzlich öffnender Beifahrertür verhindert. Weiterhin muss das Tempo dem eigenen Können und der Verkehrssituation angepasst werden. Immer wieder kommt es bei abbiegenden Pkw zu Zusammenstößen, weil zu schnell auftauchende Radfahrer übersehen werden. Beachtet werden sollte auch, dass die Verkehrstafeln „Vorrang geben“ oder „Halt“ ebenso für Fahrräder gelten. Befahren werde dürfen hingegen Einbahnstraßen in beide Richtungen, solange Sie sich in Wohngebieten befinden. Ebenso erlaubt ist entgegen allgemeiner Annahme das Fahren nebeneinander.
Fehltritte mit empfindlichen Strafen
Als Kavaliersdelikt gilt häufig noch das Radfahren unter Alkoholeinfluss – doch hierbei drohen empfindliche Geldstrafen. Die Grenze des Erlaubten ist bei 0,8 Promille erreicht, darüber werden mindestens 800 Euro fällig. Bei einem Blutalkohol von 1,6 Promille können gar Strafzahlungen von bis zu 5.900 Euro verlangt werden. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, hängt dabei immer von der konkreten Gefährdungssituation ab. Übrigens kann das Fahren unter Alkoholeinfluss auch auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit schließen – dann ist sogar der Kfz-Führerschein in Gefahr. Abseits der Verkehrsregeln muss natürlich auch der Zustand der Fahrrads stets den Erfordernissen entsprechen: Die Bremsen sollten ebenso regelmäßig kontrolliert werden wie die Beleuchtungsanlage. Doch auch wenn alle Regeln beachtet werden, kann es natürlich zu einem Unfall kommen. In diesem Fall ist es von Vorteil, gut versichert zu sein: Anders als bei einem Kraftfahrzeug besteht keine Versicherungspflicht. Für Schäden, die Radfahrer im Straßenverkehr verursachen, kommt die private Haftpflichtversicherung auf.